Kreisjugendring
Alb-Donau e.V.

Zuschüsse

für Jugendfreizeiten


Wichtig:

Zuschussgelder werden frühestens Ende September / Anfang Oktober überwiesen!

Allgemeine Information:

Bezuschusst werden alle Teilnehmer, auch Mitarbeiter, die unter 28 Jahre sind.

Bei den Jugendfreizeiten gibt es zwei verschiedene Bezuschussungsmöglichkeiten:

1. Pauschale Freizeiten

Wir benötigen:    

  • Ein ausgefültes Antragsformular (siehe: Antragsformular und TN-Liste)
    mit dem Vermerk „Pauschal“
  • Unterschrift und Datum auf Antragsformular
  • Eine Teilnehmerliste mit Alters- und Wohnortsangaben
  • Eine Programmübersicht mit Zeitangaben

2. Projektbezogene Freizeiten

Wir benötigen:  

  • Ein ausgefülltes Antragsformular (siehe: Antragsformular und TN-Liste)
    mit dem Vermerk „Projektbezogen“
  • Freiwillig können Sie seitlich des Antragsformulars vermerken, dass Sie
  • an der Projektprämierung teilnehmen möchten
  • Unterschrift und Datum auf Antragsformular
  • Eine Teilnehmerliste mit Alters- und Wohnortsangaben 
  • Eine detaillierte Programmbeschreibung mit Zeitangaben
    inkl. Projektbeschreibung, Darstellung der inhaltlichen Schwerpunkte, Angaben zur Dauer des Projektes bzw. der Projekte 

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Achtung!
Es ist extrem wichtig, dass sie die genaue Bezeichnung des Kontoinhabers angeben (bitte auf Bindestrich, Leerzeichen und sonstiges achten), da sonst keine Überweisung stattfinden kann.

Zuschüsse für Jugendfreizeiten
Kurzbezeichnung Letzte Änderung Erscheinungsdatum Dateigröße Aufrufe
Richtlinien für Jugendfreizeiten 25.12.2024 128 kB 578
Antragsformular mit TN-Liste 07.10.2026 471 kB 10